Ziel der Kalibrierung ist ein Protokoll, das so genannte Kalibrierzertifikat, auch Kalibrierschein.
Es dürfen nach dem Kalibrieren keine Änderungen am Prüfmittel vorgenommen werden, da ansonsten die Kalibrierung (= Protokoll/Dokumentation) wertlos wird.
Kalibrieren kann nur der, der ein Normal höherer Ordnung besitzt - also einen (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau zur Verfügung hat - und zum Protokollieren befähigt ist, wie ein akkreditiertes Kalibrierlabor.