Um Mitglied bei der DAkkS werden zu können, muss das Kalibrierlabor im Rahmen einer Akkreditierung seine personelle und messtechnische Kompetenz nachweisen. Es ist dann berechtigt, Kalibrierungen zu den akkreditierten Messgrößen und Messbereichen durchzuführen und in einem Kalibrierschein zu dokumentieren.
Dieser Kalibrierschein gilt auf Grund der Akkreditierung und der damit verbundenen Überwachung der Fähigkeiten des Kalibrierlaboratoriums als Nachweis der Rückführbarkeit gemäß ISO 9001.